top of page
Suche

20.05.2021

Autorenbild: Gesche RoestelGesche Roestel

Was soll ich zu dieser Verhandlung sagen? Der Richter hätte gerne das Sorgerecht für beide Kinder auf einen Vormund übertragen, doch meine RAin hat ihn darauf hingewiesen, dass nur der niederschwelligste Eingriff erlaubt ist, wenn keine Gründe für einen Sorgeentzug vorliegen. Man hatte Sorge das der Umgang zwischen Sohn und Vater abbrechen könne, also wäre maximal die Übertragung der Umgangssorge auf jemand Drittes gerechtfertigt. Die Verfahrensbeiständin und die Jugendamtsmitarbeiterin waren der Ansicht das Schule und Gesundheit auch auf einen Vormund übertragen werden sollte. Auf den Rat meiner RAin hörend willigte ich leider ein und das bereue ich seither zutiefst, spätestens mit dem Tag der Einschulung in die 5te Klasse meines Sohnes.


28 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
11.10.2022

11.10.2022

23.09.2022

Nachdem ich alle bis auf die VB, von der ich keine emailadresse hatte, in Kenntnis gesetzt habe, das wir D verlassen haben, hat der...

24.08.2022

Der Bericht der VB ist eingegangen, doch der Schulbeginn naht. Weitere Tränen und weitere Qualen ab dem nächsten Schuljahr? Nun was soll...

Comments


© 2020 Gesche Roestel

  • Facebook
  • Instagram
bottom of page