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  • AutorenbildGesche Roestel

20.05.2021

Was soll ich zu dieser Verhandlung sagen? Der Richter hätte gerne das Sorgerecht für beide Kinder auf einen Vormund übertragen, doch meine RAin hat ihn darauf hingewiesen, dass nur der niederschwelligste Eingriff erlaubt ist, wenn keine Gründe für einen Sorgeentzug vorliegen. Man hatte Sorge das der Umgang zwischen Sohn und Vater abbrechen könne, also wäre maximal die Übertragung der Umgangssorge auf jemand Drittes gerechtfertigt. Die Verfahrensbeiständin und die Jugendamtsmitarbeiterin waren der Ansicht das Schule und Gesundheit auch auf einen Vormund übertragen werden sollte. Auf den Rat meiner RAin hörend willigte ich leider ein und das bereue ich seither zutiefst, spätestens mit dem Tag der Einschulung in die 5te Klasse meines Sohnes.


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