Anhand meiner eigenen Erfahrung kann ich nur jeder Mutter raten, solange das Kind oder die Kinder bei Euch sind, an einem Gutachten nicht mitzuwirken. Erst ein Gutachten kann eine angebliche Erziehungsunfähigkeit manifestieren. Da ca. 75% der Gutachten mangelhaft sind, ist das Ergebnis vorhersehbar. Eine Verweigerung Eurerseits darf auch nicht gegen Euch verwendet werden. Leider versuchen die Beteiligten und oftmals der eigene Anwalt einen zu einem Gutachten zu nötigen.
Wenn ein schlechtes Gutachten dann im Raum steht, hat man es ungleich schwerer, dies wieder aus der Welt zu räumen. Nicht Du bist in der Pflicht Deine Erziehungsfähigkeit zu belegen, sondern die Gegenseite muss belegen das es nicht so ist. Machst Du ein Gutachten mit, unterstützt Du sie aktiv dabei.