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Wissenswertes
Hier eine Sammlung von Dingen die man wissen sollte, wenn man sich mit dem Jugendamt und dem Familienrecht auseinandersetzen muss.
In der Theorie :
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gilt in Kindschaftssachen das Beschleunigungsgebot gem § 155 FamFG
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gibt § 26 FamFG vor, das je stärker in die Rechte eingegriffen wird, umso intensiver ermittelt werden müsste
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gibt es laut § 163 FamFG Mindestanforderungen an Sachverständige die ein Gutachten erstellen
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hat ein(e) Verfahrensbeistand(in) ausschließlich den Kindeswillen zu ermitteln und zu vertreten
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sollte immer der geringst mögliche Eingriff durch das Jugendamt gewählt werden
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hätte man beim Jugendamt das Recht auf Akteneinsicht laut §25 SGB X
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