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Wissenswertes

Hier eine Sammlung von Dingen die man wissen sollte, wenn man sich mit dem Jugendamt und dem Familienrecht auseinandersetzen muss.

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In der Theorie :

  • gilt in Kindschaftssachen das Beschleunigungsgebot gem § 155 FamFG 

  • gibt § 26 FamFG vor, das je stärker in die Rechte eingegriffen wird, umso intensiver ermittelt werden müsste

  • gibt es laut § 163 FamFG Mindestanforderungen an Sachverständige die ein Gutachten erstellen

  • hat ein(e) Verfahrensbeistand(in) ausschließlich den Kindeswillen zu ermitteln und zu vertreten

  • sollte immer der geringst mögliche Eingriff durch das Jugendamt gewählt werden

  • hätte man beim Jugendamt das Recht auf Akteneinsicht laut §25 SGB X

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