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  • AutorenbildGesche Roestel

09.06.2020


Meiner Meinung nach der differenzierteste und best recherchierteste Artikel der gerade im Umlauf ist und die Systemfehler auf den Punkt bringt! Paradox im Familiengericht jedoch, wer sein Kind versucht zu schützen gilt als bindungsintolerant.


Überall, wo mit Kindern umgegangen wird, muss endlich Basiswissen über Symptome, Ahndung und Folgen von Missbrauch und Misshandlung zur Voraussetzung werden. Das gilt für Legislative wie Exekutive, für Jugendämter, Bewährungshilfe, Heilberufe, für Bildungssektor und Sportvereine.

Tiefergehende Kenntnisse sollte vor allem in der Pädagogik und an Familiengerichten Standard sein, wie Kenntnis zu kindlichen Entwicklungsphasen und zur Täterpsychologie. Kinderschutz muss fundierter werden, besser vernetzt, strukturell klarer.

Experten beklagen seit Langem „ungeklärte Hilfeziele und Verantwortungsdiffusion“ und die „Marginalität des Kindes im Kinderschutz“. Bundesweite Standards der Jugendämter fehlen, die föderale Hilfslandschaft ist inkonsistent. Kinderschutz, so die Forderung der Fachwelt, gehört in alle Curricula der Hochschulfächer Jura, Medizin, Erziehungswissenschaften und Sozialarbeit.

"Zweite Chance" mit fatalen Folgen Doch Gerichte geben bisher sogar Vätern oder Müttern, die wegen Pädokriminalität vorbestraft sind, „eine zweite Chance“, was fatale Folgen haben kann, wie im Fall Staufen, wo Mutter und Lebensgefährte den kleinen Sohn im Internet als Sexspielzeug anboten.

Die eigenen Eltern seien „noch immer das Beste fürs Kind“ heißt es, das sage der gesunde Menschenverstand. Leider ist der Spruch in vielen Fällen weder gesund, noch menschlich, noch verständig. Der juristische Experte Ludwig Salgo nennt den biologistischen Ansatz „friendly parent illusion“.


https://m.tagesspiegel.de/politik/lernt-kindern-zu-helfen-der-missbrauch-in-muenster-offenbart-fehler-im-system/25895530.html?utm_referrer=http%3A%2F%2Fm.facebook.com%2F&fbclid=IwAR2v_rw6EtleXe2vyfHRCwZIoDl6SsdR6uAlRc-0_Ty0X08mO2udtXnUSJE


Münster/Köln (dpa) - Massive Versäumnisse und Wissensdefizite beim Thema sexueller Gewalt gegen Kinder sieht eine Expertin bei den Familiengerichten. «Es kommt bei sexualisierter Gewalt viel zu häufig vor, dass wir eine Zwangsbelassung von Kindern in familiären Gewaltsituationen haben, weil Familiengerichte falsche Entscheidungen fällen», sagte Ursula Enders der Deutschen Presse-Agentur.

«Sie wissen vielfach nicht, dass Kinder, die massive Gewalt erleben, diese Erlebnisse durch den Loyalitätskonflikt, in dem sie stecken, abspalten und bei Besuchskontakten strahlend auf Täter zulaufen können.» Es komme sogar immer wieder vor, dass Familiengerichte der Bindung wegen weitere Besuchskontakte anordnen würden.

Das Amtsgericht in Münster hatte Ende 2015 entschieden, dass kein Eingriff notwendig ist. Das Jugendamt hatte in der Folge weiter Kontakt zur Mutter, zum Kind und zum heute Haupttatverdächtigen, die nicht in einem Haushalt lebten. Auch nach 2016 gab es aus Sicht der Stadt keinen Grund, einzugreifen. Demnach gab es aus dem sozialen Umfeld bis heute keinen Hinweis auf eine mögliche Gefährdung oder auf Auffälligkeiten des Kindes.


https://www.wn.de/Welt/Vermischtes/4213910-Nach-Fall-Muenster-Expertin-zu-Missbrauch-Versaeumnisse-bei-Familiengerichten?fbclid=IwAR2mf_qjAH7clGWnvyI7FTVWuDDgQARExAmqHLTZjc1_MYbVwEynbN700cA

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