Gesche Roestel
02.05.2020
Stand heute: 78.200,- € für Heimunterbringung 478 Tage im Heim 10 Monate Verfahrensstillstand 3 externe Gutachtervorschläge wurden abgelehnt 2 mal ist meine Tochter aus dem Heim abgehauen 0 Kontakt
Begleiteter Umgang wurde ausgeschlossen, obwohl es im begleiteten Umgang von Herbst 2017-Herbst 2018 nicht das geringste zu beanstanden gab.
Das Umgangsrecht eines Elternteils steht unter dem direkten Schutz des Art. 6 Abs. 2 GG und stellt ein absolut subjektives Recht dar.
Wenn man dann keine belegbaren Gründe und Beweise hat, womit ein Umgangsausschluss begründbar ist, kann man dieses im Grundgesetz verankerte Recht aushebeln, indem man ein Verfahren still stehen lässt, oder Gutachter einsetzt, die das gewünschte Ergebnis eines Umgangsausschlusses anraten.
Das Amtsgericht Bad Säckingen hat den ersten Punkt bereits seit 10 Monaten erfolgreich durchgezogen. Externe Gutachter, die unabhängig vom Amtsgericht Bad Säckingen sind und somit neutral (zb. Gutachter die für Gerichte rund um Villingen-Schwenningen oder Augsburg tätig sind), werden bewusst nicht in Betracht gezogen, weil so das Ergebnis nicht vorgegeben werden kann.
Zitat:"Mit steigendem Prozentsatz der Einnahmen des Gutachters stieg auch die Häufigkeit der berichteten Tendenzvorgabe an."
Wenn die Gutachterin, welche mich im Jahr 2017 begutachtet hat - ohne jegliche Testung - ausschließlich, also 100% nur für Gericht arbeitet, wie hoch ist dann wohl die Wahrscheinlichkeit, das die Tendenz vorgegeben und geliefert wurde? Was nebenbei bemerkt auch von 2 Professoren bestätigt wurde.