Nachdem ich meine beiden kleinen Kinder am 06.01.2019 nach dem Umgang zurück gebracht habe, hatte ich eine Stunde später eine Nachricht auf dem AB, Kurz gesagt: der Vater hat die Kinder raus geworfen,mit dem Versprechen das sie zukünftig bei mir leben dürfen. 4 Stunden später hat er sich um entschieden und wollte sie zurück. Da beide Kinder von Gewalt berichteten und nicht zurück wollten, habe ich meinen Flug am 07.01.2019 verfallen lassen und bin daheim geblieben. Bereits am Abend habe ich das Jugendamt per Mail informiert und um Hilfe gebeten.
Am 09.01.2019 habe ich dann einen Antrag auf Sorgerecht eingereicht, da ich die Anweisung vom Jugendamt bekam, die Kinder am darauffolgenden Tag in die Schule zu schicken, damit sie zum Vater zurückkehren. Die Tochter ist nach der Schule abgehauen und nach 2 Zwischenstationen, bei denen sie um Hilfe bat, wieder bei mir aufgetaucht. Daraufhin habe ich eine außenstehende Person gebeten, mit meiner Tochter zu reden, damit man mir keine Manipulation vorwerfen kann. In diesem Gespräch wurde meiner Tochter erklärt, das sie 2 Möglichkeiten habe: entweder zum Vater zurück oder bei der Polizei eine Aussage tätigen, warum sie nicht zurück will. Am 11.01.2019 wurde sie dann in ein Kinderheim weggesperrt, da der Vater den Platz bei einer Pflegefamilie ablehnte. Am 12.02.2019 stellte mein Anwalt den Antrag auf Umgang mit der Tochter und am 25.02.2019 auf Umgang mit meinem Sohn. Bereits im Schreiben vom 12.02.2019 wies der Anwalt auf das BESCHLEUNIGUNGSGEBOT gem § 155 FamFG hin. Da dies nicht fruchtete wurde in der ersten Verhandlung am 21.05.2019 in allen Anträgen Eilanträge gestellt. Die vom Richter vorgeschlagene Gutachterin für ein Ergänzungsgutachten wurde noch in der Verhandlung von uns abgelehnt. Trotzdem beschloss der Richter ein Ergänzungsgutachten exakt von dieser Sachverständigen und zu einer Entscheidung gelangte er erst am 16.12.2019 (nach 6 Monaten).
Auch das OLG, bei welchem wir in Beschwerde gegangen sind, kam zu dem Schluss, dass die bisherige Dauer des Verfahrens dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot nicht entspricht.
Aufgrund meiner Anfrage bzgl der Qualifikationen der Sachverständigen, hat diese den Auftrag nun abgelehnt und es liegt wieder in den Händen des Richters eine(n) neue(n) Sachverständige(n) zu bestimmen. Ich hoffe nun, das diesmal ein(e) Sachverständige(r) ZEITNAH und mit den notwendigen QUALIFIKATIONEN bestimmt wird.
Es mag meine persönliche Meinung sein, doch einen BEGLEITETEN UMGANG auszuschließen, empfinde ich als Strafaktion gegenüber meinen Kindern und mir, da lediglich der Vorwurf der "Manipulation und Instrumentalisation" im Raum steht und diese durch eine Begleitung belegt bzw unterbunden werden könnte. Demgegenüber steht, dass sogar Straftäter (begeiteten) Umgang mit ihren Kindern haben dürfen. Ich frage Justizia wo da die Verhältnismäßigkeit und oder die Gleichberechtigung bleibt. Meine liebe Tochter, ich bedaure das Du aktuell keine Reitstunden mehr erhälst, denn Einzelstunden sind trotz Corona wieder erlaubt. Stattdessen kostest Du den Steuerzahler aktuell 4600 € pro Monat, dafür das Dein Vater denkt, das Du ihn durch einen Heimaufenthalt lieben lernst und endlich lernst den Mund zu halten? Aktueller Stand: 73.600 €. Mein Dank geht an die Steuerzahler, deren Geld hier verpulvert wird.
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