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16.04.2020

Autorenbild: Gesche RoestelGesche Roestel

Das OLG Karlsruhe hat mit Beschluss vom 05.03.2020 festgestellt, das die bisherige Dauer des Verfahrens nicht dem Vorang- und Beschleunigungsgebot entspricht. Das vom Gericht Ende Mai beschlossene Gutachten sollte innerhalb 6 Monate erstattet werden. Bereits am 25.06.2019 teilte die Gutachterin mit, das ihr ein kurzfristiger Beginn nicht möglich sei!!!

Anstatt einen anderen Gutachter zu bestimmen, wurden meine Rügen übergangen. Mein Anwalt legte am 06.12.2019 erneut Rüge ein. Nachdem weitere 2 Monate ereignislos verstrichen, legte mein Anwalt Untätigkeitsbeschwerde ein. 🖒🖒🖒 Für alle die sich mit dieser Rüge nicht auskennen: nach Eingang einer Rüge steht eine Entscheidung innerhalb eines Monats an! Dies wurde durch das OLG Karlsruhe bestätigt. Bezüglich Umgang, hatte ich erstmalig bereits mit Schriftsatz vom 18.07.2019 eine Rüge eingelegt!!!! Diese wurde ebenfalls erfolgreich durch das Amtsgericht ignoriert! Da die Gutachterin die Begutachtung nun mit Schriftsatz vom 02.03.2020 abgelehnt hat, weil ich auf einen Qualifikationsnachweis bestanden habe, steht eine erneute Entscheidung des Amtsgerichts an.

Mein Anwalt hat mit Schriftsatz vom 02.03.2020 bereits 2 mögliche Gutachter benannt, die zeitnah begutachten und liefern könnten.

Ist es nun vermessen zu hoffen, dass das Amtsgericht bzw. der zuständige Richter es schafft, morgen an seinem einzigen anwesenden Tag im Gericht (aufgrund der Corona-Situation) eine Entscheidung zu fällen??? Wird er wieder eine(n) "seiner bewährten" Gutachter/in wählen, von dem/der er weiß, dass es mehr wie 2 Monate bis Lieferung eines Ergebnisses braucht? Das trotz das ihm 2 Namen mit den notwendigen Qualifikationen und der Möglichkeit zeitnah zu liefern vorliegen? Ich bin gespannt! Jeder weitere Monat kostet den Steuerzahler ja auch nur schlappe 4600,- €... es besteht also keine Eile... Ironie off Zootiere könnten damit zur Zeit viel mehr anfangen

 
 
 

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