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20.04.2020

Autorenbild: Gesche RoestelGesche Roestel

Dr Wolfgang Hammer: Wenn man dann die Einzelfälle sich anschaut, in welcher Konsequenz dort in einer Unseriosität gearbeitet wurde, sowohl in den Einzelfällen bei den Jugendämtern, als auch bei den Familiengerichten.

Von 39 von ihm untersuchten Fällen, hieß es laut Gutachten in 38 Fällen: zurück zur Mutter. 25 davon leben wieder bei der Mutter. Doch die Kinder lebten da schon mehrere Monate in den Heimen. 17 der Kinder leiden heute unter Adipositas, neun drohten mit Selbstmord. Fazit: 13 leben immer noch zu Unrecht nicht zu Hause!!!! #FranziskaGiffey: Künftig sollen Eltern und Kinder mehr in die Entscheidung mit einbezogen werden.

Zitat Urteil OLG Karlsruhe Az 18 WF 23/20: "Im Ausgangspunkt ist zu sehen, dass es hier zu einem ca. neunmonatigen Verfahrensstillstand gekommen ist! In der Zeit von Anfang Juni 2019 bis heute ist das Verfahren in keiner Weise gefördert worden. Innerhalb der vom Gericht gesetzten Halbjahresfrist ist das Gutachten nicht nur nicht erstellt worden; der Begutachtungsprozess wurde - wie die Sachverständige "(Gutachterin)" dem Berichterstatter telefonisch mitgeteilt hat - nicht einmal begonnen. Daran hat sich in den seither vergangenen ca. 3 Monaten nichts geändert. Das Amtsgericht hat nach Aktenlage nichts unternommen, um dies zu verhindern, obwohl ihm im Laufe der Zeit mehrere Hinweise auf eine drohende Verzögerung der Gutachtenerstellung zugegangen sind."

Das OLG Karlsruhe hat ab dem eingereichten Schriftsatz (Beschwerde) meines Anwalts vom 06.02.2020 in weniger als einem Monat, nämlich zum 05.03.2020 einen Beschluss erlassen.

Auszug aus dem Beschlus 18 UF 17/20 OLG Karlsruhe: Vielmehr wird es nun Sache des Amtsgerichts sein, sich verstärkt nach Kräften um eine Beschleunigung des Vorgangs zu bemühen (vgl. § 155c Abs. 3 Satz 4 FamFG). Dina Biernath: Das einzig Machtvolle ist veröffentlichen.

Stand 20.04.2020:

***73.600 € Kosten für die Fremdunterbringung *§1684 BGB wird vom Amtsgericht Bad Säckingen seit 16 Monaten missachtet.Nullkontakt seit 11.01.2019 ***Das Jugendamt verweigert die Akteneinsicht, gestützt durch das Verwaltungsgericht Freiburg ***Der Kindeswille wird komplett ignoriert ***Es ist am Freitag KEIN BESCHLUSS ergangen, wer ein Gutachten erstellen soll. Aufgrund der "Coronasituation", bleibt vieles liegen, laut Aussage der Mitarbeiterin im Gericht, ist Homeoffice nicht möglich.

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