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  • AutorenbildGesche Roestel

30.04.2020


Wenn ein Verfahrensbeistand vom Gericht aus bestellt wird, löst das eine sofortige Honorierung aus, pro Aktenzeichen ~550€. Egal ob er oder sie einen guten oder einen mangelhaften Job machen. Einen Verfahrensbeistand kann man nicht für befangen erklären, man kann diesen nur entpflichten. Da viele Verfahrensbeistände keine Internetpräsenz haben, man entsprechend nicht bewerten kann, ob jemand gute oder schlechte Arbeit macht, empfinde ich solche Seiten, wie den Vaeternotruf höchst sinnvoll. Hier werden spezifisch Informationen gesammelt zum Familienrecht und Bewertungen aufgenommen: Richter, Gutachter, Verfahrensbeistände und auch Jugendämter. Es wird Zeit, das ich denen eine Email schreibe, hier sind einige Informationen veraltet.


http://www.vaeternotruf.de/amtsgericht-bad-saeckingen.htm?fbclid=IwAR23KUXUteFiiIkqYlmH173mUWaNZMdiWmhddBMvsVYYuCSBs5LCDQRcyJE



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