Sehr geehrtes Amtsgericht, ich möchte nochmals an den Amtsermittlungsgrundsatz § 26 FamFG erinnern. Vielleicht haben Sie es ja überlesen, doch in der Stellungnahme vom 18.02.2019 vom Jugendamt Waldshut Tiengen steht:
"In der Zeit der Umgangsbegleitung berichteten die Kinder stets von einem positiven Verlauf der Umgänge. Dies wurde auch von der Umgangsbegleiterin zurück gemeldet." Fakt: Keine Manipulation, keine Instrumentalisation, keinerlei Vorwürfe!! Doch Sie brauchen ein Gutachten um darüber zu entscheiden, ob begleitete Umgänge auszuschließen sind, weil da eine nicht vorhandene, nicht greifbare Gefahr von mir ausgeht??? Sie und der Rest des Helfersystems gehen einem notorischen Lügner auf den Leim! In Dubio pro Reo? Häh wie bitte??? Zweifelsohne steht dort eindeutig das ich NICHT das getan habe, was man mir vorwirft. Doch man bestraft vorsorglich, falls ich es vielleicht doch tun könnte, würde, täte??? Rechtsstaat??? Folgen für meine Tochter, hinzukommend die Geschwistertrennung: Professor Dr. med. Dr. med. habil. Ursula Gresser: Kontaktverlust zu leiblichen Eltern führt unabhängig vom Lebensalter des Kindes bei Beginn und der Dauer des Kontaktverlustes zu einem erhöhten Risiko für die Entwicklung von schweren Depressionen, Angststörungen, Panikstörungen, Alkoholabhängigkeit, Drogenmissbrauch, Drogenabhängigkeit und Phobien. Kontaktverlust zu Mutter bzw. Vater bewirken beide erhöhte Erkrankungsrisiken mit unterschiedlichen Risikokonstellationen. Die Folgen können lebenslang anhalten. So führte z.B. Kontaktverlust zu einem Elternteil durch Trennung – nicht aber durch Tod - zu einem erhöhten Risiko, an einer Alkoholabhängigkeit zuerkranken. Am ausgeprägtesten war dies bei Kontaktverlust zur lebenden Mutter, hier war das Erkrankungsrisiko für Alkoholabhängigkeit signifikant erhöht (iHR = 4,70 mit p < 0,0001) miteiner errechneten Erholungszeit von 115,5 Jahren. Kontaktverlust zu lebenden Eltern wirkt sich nachweislich der wissenschaftlichen Studien deutlich stärker aus als Kontaktverlust aufgrund von Tod. Durch Kontaktverlust zu lebenden Eltern werden die betroffenen Kinder etwa doppelt so stark und dreimal so lang belastet, wie bei Kontaktverlust durch Tod.
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