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24.06.2020

Autorenbild: Gesche RoestelGesche Roestel

Das Resumee der Verfahrensbeiständin (VB).

Wer einmal lügt dem glaubt man nicht, selbst wenn er dann die Wahrheit spricht.

Sündenbock: Mutter


Das ist Interpretation. Die Gedanken sind frei. Doch ich hatte die VB gebeten, den wahren Willen zu ermitteln und nicht frei zu interpretieren. Hat Sie jedoch abgelehnt. Meinte Sie hat dem nichts weiter hinzuzufügen. Durch Gespräche mit meiner Tochter weiß ich jedoch, wie und woher dieser Außeneindruck zustande kam. Wenn man ihr nur einfach zuhören würde und endlich mal glauben würde.


Es entspricht nicht der Wahrheit. Der Satz: "Auch die schulische Entwicklung des Kindes ist in der Zeit, in der X im Haushalt des Vaters lebte, insgesamt positiv verlaufen." Irgendwie hat die VB vergessen, das im Jahr 2018 X mitten im Jahr eine Klassenstufe zurück gestuft wurde. Also von der dritten Klasse in die zweite zurückgestuft wurde. Das ist der insgesamt positive Verlauf. Da sind wir wieder beim Bewerten, nach dem Motto: ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt.





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