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AutorenbildGesche Roestel

23.04.2020

Hurra, Hurra!!! Das Amtsgericht Bad Säckingen hat meinem Anwalt einen Vorschlag für eine Sachverständige (Gutachterin) geschickt, mit der Bitte innerhalb von 3 Tagen eine Entscheidung zu fällen.

Die Verfahrensbeiständin hat die beiden Gutachtervorschläge meines Anwalts abgelehnt, mit der Begründung: weil sie diese nicht kenne. Mal ganz ehrlich werte Frau Verfahrensbeiständin, wenn ich in meinem Beruf so arbeiten würde wie Sie, würde ich vor dem Pferd stehen und sagen: aha Du brauchst Beschläge, weil Du viel genutzt wirst, kriegst sie aber nicht, weil andere der Meinung sind, das es Dir mehr schadet als nützt. Wenn der Besitzer mich nochmals darauf aufmerksam macht, die Lage genauer zu beurteilen, weil Du schon lahm gehst vor Schmerz, füge ich hinzu: ich hab zu meiner Ersteinschätzung nichts hinzu zu fügen. Auch nachdem der Tierschutzverein Meldung macht, bin ich zu faul oder zu bequem, nochmal gucken zu gehen, obs nicht doch Not tut. Und dann lehne ich einen Tierarzt mit Spezialisierung auf Lahmheiten ab, weil ich ihn nicht kenne und er vlt zu einem anderen Ergebnis wie ich kommen könnte: nämlich das da unbedingt was drunter/drauf muss!!! Wer wissen möchte, welche Verfahrensbeiständin ein absolutes No Go ist, der darf mich gerne persönlich fragen. 🖒 Entpflichtung??? Zurück zu dem Vorschlag des Amtsgerichts: Danke dafür und es gibt für mich mehrere Gründe abzulehnen. *Der erste ist, das die Verfahrensbeiständin die SV sehr wahrscheinlich kennt. *Der zweite ist die Wohnortsnähe.

Das möchte ich näher begründen. Der erste Gutachter, der das Gutachten im Jahr 2013 erstellt hat und sich für mich aussprach, durfte danach die äußerst "nette" Behandlung des Ex über sich ergehen lassen. Dies bewog ihn auch, mir im Jahr 2019, als ich ihn anfragte, an wen ich mich für eine psychiatrische Untersuchung wenden könne, den Rat zu geben: so weit weg wie möglich!!! Vielleicht mag sich das Amtsgericht mal erkundigen, was ausser der Strafanzeige vom 16.03.2013 noch alles gelaufen ist. Da die Gutachterin von 2017 davon Kenntnis hatte, ist es meine freie Meinung, das dies maßgeblichen Einfluß auf ihr Gutachtenergebnis hatte. *Mir fehlen auch weiterführende Informationen, wie zb. über welche Qualifikationen verfügt sie?

*Wie schnell könnte sie beginnen und liefern? *Gibt es eine Kostendeckelung??? Fällt bei über 70.000 € zu Lasten der Staatskasse zwar nicht mehr sonderlich ins Gewicht, doch rein interessehalber... *Wären in diesem hochkomplexen Fall nicht vlt sogar 2 verschiedene Gutachter, für jedes Kind einer, besser?

Wer meine Gründe als übertrieben empfindet, den möchte ich auf die nachfolgenden Links hinweisen. Ich hatte mit Schreiben vom 11.02.2020, Eingang am 12.02.2020 das Amtsgericht gebeten, mir den Nachweis zu erbringen, das die Gutachterin von 2017 ein Diplom besitzt. Ihre Vita ist da sehr dünn und spärlich, doch dies wurde geflissentlich ignoriert. Als ich es direkt von ihr forderte am 26.02.2020 per Einschreiben, lehnte sie urplötzlich den im Juni 2019 ergangenen Auftrag ab. Wenn jemand von mir ein Diplom oder Zertifikat sehen wollen würde - null problemo. Ich denke es ist eine mehr als berechtigte Frage, ob Sie nicht sogar eine Betrügerin ist? Es wäre nicht das erste Mal, das sowas passiert....

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