Ich danke der Mutter, die dieses Bild für mich erstellt hat. Es ist nicht mehr der 14.06.2020, sondern bereits der 20.06.2020. Der 02.07.2020 rückt deutlich näher! Gestern rief mich die Verfahrensbeiständin an, der ich deutlich meine Meinung zu Ihrer bisherigen Arbeit gesagt habe. Ihre Aufgabe wäre den Kindeswillen zu ermitteln und diesen zu vertreten. Ersteres hat sie unzureichend getan, letzteres nicht im geringsten! Leider kann man Verfahrensbeistände nicht für befangen erklären, sondern lediglich entpflichten. Darüber entscheidet dann bei guter Begründung der Richter, ob diesem statt gegeben wird. (Was eher selten der Fall ist) Auch hier bin ich in meinem direkten Umfeld an Namen und Austausch interessiert, denn Bewertungslisten über Gutachter/Verfahrensbeistände und auch Sachbearbeiter wären für Betroffene wirklich hilfreich, gute "Arbeiter" von schlechten zu unterscheiden und diese bei Namensnennung sogar abzulehnen und auf jemand anders zu bestehen.
Desweiteren habe ich am Montag eine Dienstaufsichtsbeschwerde über die Sachbearbeiterin des Jugendamts gestellt. Mir lag bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme vor, obwohl diese bereits am 12.05.2020 während des Telefonats zeitnah zugesagt wurde.

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