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AutorenbildGesche Roestel

20.05.2022

Da ist sie wieder, die Verfahrensbeiständin (VB)die meiner Meinung nach nicht den Willen der Kinder vertritt, sondern scheinbar immer zum gleichen Ergebnis wie das Jugendamt kommt.

Ich frage Sie nach Ihren Qualifikationen, schließlich lernt man dazu. Sie antwortet bereitwillig das Sie Soz.-Päd. ist, doch auf weitere Nachfrage, wo sie den VB gelernt hat, verweist sie auf das Gericht als Auftraggeber. Hat sie überhaupt VB gelernt, frage ich mich? Ich kann aus Erfahrung berichten das solche Anfragen vom Gericht ignoriert werden. Mir wird angeboten, dass sie dem Gericht zurückmelden kann, das ich jemand anderes haben möchte. Nein möchte ich nicht, da dies Verzögerung bedeutet und nachher steht noch ihr Mann als nächster VB bei mir auf der Matte. Scheint ein einträgliches Geschäft zu sein.

Immerhin kommt sie Ende August zum gleichen Ergebnis wie die beiden anderen Damen: bitte alle Rechte zur Mutter, sogar der Vater hat sich gleichlautend Ihr gegenüber geäußert (in seinem Schreiben ans Gericht stand wiederum das komplette Gegenteil).

Spannend finde ich auch hier wieder, das Sie sich als Gesprächspartner nur diejenigen raus sucht, die ihr in den Kram passen. Die anderen die über das Leid der Kinder berichten könnten, werden effektiv ausgelassen, wie zum Beispiel die Kindertherapeutin. Diese würde vermutlich sogar noch etwas Gutes an der Mutter finden oder Unverständnis darüber äußern wie ungeschickt sich das Amt im bisherigen Verlauf verhalten hat. Ich vermute das liegt daran, dass sie nicht auf der Gehaltsliste des Landkreises Waldshut-Tiengen steht.




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