Ich hatte dem Gutachter damals zugesagt, diesen Blog zu entfernen, sobald meine Tochter wieder in meinem Haushalt ist. Das Gutachten wurde ein Lösungsorientiertes, basierend auf einer elterlichen Einigung, die da lautete: meine Tochter kommt vom Heim aus in meinen Haushalt, der Sohn verbleibt beim Vater. Mehrfach wurde ich vor dem Gerichtsentscheid, bzw. vor Rückkehr meiner Tochter in meinen Haushalt vom Gutachter gebeten, den Blog doch nun bitte einzustellen, doch ich verwies immer wieder darauf, dass meine Tochter ja noch nicht in meinem Haushalt ist und der Vater von der elterlichen Einigung zurücktreten kann. Ich hätte damals mit dem Gutachter ums Recht wetten sollen, denn er war sich sicher, dass der Vater keinen Rückzieher macht - ich hätte die Wette haushoch gewonnnen.
Am 18.12.2020 entschied der junge Richter des AG Bad Säckingen, das ich im Eilantrag das alleinige Sorgerecht für meine Tochter erhalten solle. Kurz danach ging das Schreiben des Vaters beim Gericht ein, dass er nicht damit einverstanden sei, dass ich das alleinige Sorgerecht für Fenja erhalten solle.
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