Update in meinem Fall:
Mit Schreiben vom 24.04.2020 teilt die Verfahrensbeiständin mit, dass von Ihrer Seite keine Bedenken gegen die vom Richter genannte Sachverständige bestehen.
(Welche scheinbar über keinerlei Qualifikationen verfügt, oder über welche die zu begutachtenden Personen nichts erfahren dürfen- zumindest wird konsequent NICHTS benannt. Anhand eines Namens ohne Qualifikationen soll ich mich einverstanden erklären? Was, wenn die gute Blumenfachverkäuferin ist?)
Zur Erinnerung: die mit Qualifikation und auch in einem anderen Bezirk, nämlich Villingen-Schwenningen anerkannten Gerichtsgutachter wurden abgelehnt, weil die Verfahrensbeiständin sie nicht kenne.
Das ist ja der Sinn! Das ihr sie nicht kennt und sie aufgrund Eurer Bekanntschaft nicht entsprechend beeinflusst!
Auch das Jugendamt Waldshut-Tiengen teilt in seinem aktuellen Schreiben vom 27.04.2020 mit, das die von meinem Anwalt genannten Gutachter unbekannt seien. Gleichzeitig wird im Schreiben mitgeteilt, das eine andere Mitarbeiterin die Familiensache nun übernimmt. Das diese bereits seit Dez 2018 nach meiner DAB, immer mit von der Partie war, macht sie mit Sicherheit neutraler.
"Es ist selbstverständlich, dass Richter bei ihren Entscheidungen nicht den geringsten Anschein von Parteilichkeit oder ‚Vetternwirtschaft‘ erwecken dürfen"
Ich bin sehr neugierig, welche(r) Gutachter(in) zum Zug kommt. Doch ich wette, es wird die Altbekannte sein.
Comments