Mit dem Schnee kommt einerseits Stille und andererseits glänzende Kinderaugen, Schneeballschlachten und Schneemänner. Hoffen wir das mit dem frühen Schnee auch andere positive Dinge endlich kommen. Der Bericht der Verfahrensbeiständin ging ans Gericht. Fehlt nur noch das Gutachten!
Was ich mich frage und worauf ich noch keine Antwort gefunden habe: wenn gegen ein Gutachten eine Klage läuft, darf dieses Gutachten im Sorgeverfahren überhaupt noch verwendet werden???
Falls jemand dazu gesicherte Infos Hat, bitte melden!!!
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